Kinder- und Jugendschutzkonzept
SG Waltenhofen-Hegge



1. Präambel

Die SG Waltenhofen-Hegge übernimmt als Sportverein eine besondere Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Der Verein verpflichtet sich, ein sicheres, respektvolles und gewaltfreies Umfeld zu gewährleisten. Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den Leitlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) und berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 72a SGB VIII.

Ziel ist der Schutz vor jeglicher Form von Gewalt (sexualisiert, körperlich, psychisch, strukturell) sowie die Förderung einer Kultur der Achtsamkeit und des Hinsehens.


2. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt verbindlich für:

  • alle Trainerinnen und Trainer
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Jugendleiter und Funktionsträger
  • ehrenamtlich Tätige
  • Praktikanten und externe Dienstleister im Jugendbereich


3. Begriffsdefinitionen

Kindeswohlgefährdung: Jede Form von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch.

Sexualisierte Gewalt: Jede sexuelle Handlung an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen oder ohne deren Einwilligungsfähigkeit.

Grenzverletzung: Unangemessenes Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.


4. Risikoanalyse

Typische Risikosituationen im Vereinskontext:

  • Umkleidesituationen
  • Fahrten zu Spielen/Turnieren
  • Einzeltraining
  • Übernachtungen bei Turnieren
  • Nutzung digitaler Medien

Der Verein minimiert Risiken durch klare Regeln und Transparenz.


5. Verhaltenskodex (verpflichtend)

Alle Mitarbeitenden unterzeichnen folgenden Kodex:

5.1 Umgang mit Nähe und Distanz

  • Körperkontakt nur sportlich notwendig und angemessen
  • Keine privaten Treffen ohne Wissen der Eltern
  • Einzelgespräche nur in einsehbaren Bereichen

5.2 Sprache und Kommunikation

  • respektvoll und wertschätzend
  • keine sexualisierte, diskriminierende oder abwertende Sprache

5.3 Verhalten in Umkleiden und Duschen

  • Trainer betreten diese nur bei Notwendigkeit
  • Geschlechtertrennung wird respektiert

5.4 Digitale Kommunikation

  • keine privaten Chats mit einzelnen Minderjährigen
  • Kommunikation transparent über Gruppen oder Eltern

5.5 Vorbildfunktion

  • verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol
  • keine Drogen
  • respektvolles Verhalten gegenüber Schiedsrichtern und Gegnern


6. Personalverantwortung und erweitertes Führungszeugnis

6.1 Auswahlverfahren

Vor Aufnahme einer Tätigkeit im Jugendbereich erfolgt:

  • ein persönliches Gespräch
  • die Prüfung der persönlichen Eignung
  • die Sensibilisierung für den Kinder- und Jugendschutz


6.2 Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz müssen insbesondere vorlegen:

  • Trainerinnen und Trainer
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Jugendleiterinnen und Jugendleiter
  • ehrenamtlich Tätige mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen
  • Personen bei Freizeiten, Turnieren oder Übernachtungsveranstaltungen


6.3 Verfahren der Einsichtnahme

Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich durch die verantwortliche Person auf Vorstandsebene oder eine ausdrücklich beauftragte Vertrauensperson.

Es wird dokumentiert:

  • Name der vorlegenden Person
  • Datum der Einsichtnahme
  • Datum des Führungszeugnisses
  • Ergebnis der Prüfung

Eine Kopie des Führungszeugnisses wird nicht angefertigt oder gespeichert.


6.4 Umgang mit Einträgen

Liegen relevante Einträge vor, entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung des Kindeswohls über die Eignung der Person für eine Tätigkeit im Jugendbereich.

Personen mit einschlägigen Einträgen dürfen keine Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen ausüben.


6.5 Verweigerung der Vorlage

Wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verweigert, ist eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ausgeschlossen.


6.6 Wiedervorlage

Das erweiterte Führungszeugnis ist spätestens alle fünf Jahre erneut vorzulegen.

Der Verein dokumentiert die Wiedervorlagefristen und erinnert die betroffenen Personen rechtzeitig.


6.7 Selbstverpflichtungserklärung

Zusätzlich unterzeichnen alle im Jugendbereich tätigen Personen:

  • den Verhaltenskodex
  • die Selbstverpflichtungserklärung
  • die Anerkennung des Schutzkonzeptes


7. Präventionsmaßnahmen

  • regelmäßige Schulungen
  • Informationsangebote für Eltern
  • altersgerechte Aufklärung der Kinder
  • klare Trainings- und Betreuungsstrukturen


8. Beschwerdesystem

Der Verein richtet ein niedrigschwelliges Beschwerdesystem ein:

  • Vertrauensperson im Verein
  • anonyme Meldemöglichkeiten
  • direkte Ansprache von Trainern/Jugendleitung

Alle Beschwerden werden ernst genommen und vertraulich behandelt.


9. Interventionsplan

9.1 Vorgehen bei Verdacht

  • Ruhe bewahren
  • Beobachtungen dokumentieren (Datum, Ort, Situation)
  • keine eigenen Ermittlungen durchführen
  • sofortige Information der Kinderschutzbeauftragten

9.2 Schutzmaßnahmen

  • Sicherstellung des Kindeswohls
  • Trennung von Beschuldigtem und Betroffenem
  • Einbeziehung externer Fachstellen

9.3 Einbindung externer Stellen

  • Jugendamt
  • Beratungsstellen
  • ggf. Polizei


10. Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner

10.1 Verantwortliche Person auf Vorstandsebene

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes liegt beim Vorstand der SG Waltenhofen-Hegge.

Verantwortlicher auf Vorstandsebene:

Kay Schöne
E-Mail: vorstand@sg-waltenhofen-hegge.de


10.2 Ansprechpartnerinnen Jugendbereich

Für Fragen, Hinweise oder Meldungen zum Kinder- und Jugendschutz stehen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Katja Wagner
Nicole Blei
E-Mail: jugendleiterinnensg@web.de

Die Ansprechpartnerinnen sind erste Kontaktstellen für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainerinnen und Trainer sowie Vereinsmitglieder.


10.3 Aufgaben der Ansprechpartnerinnen

  • erste Anlaufstelle bei Fragen oder Verdachtsfällen
  • Beratung von Trainerinnen und Trainern
  • Koordination interner Maßnahmen
  • Dokumentation von Meldungen
  • Kontaktaufnahme zu externen Fachstellen
  • Unterstützung des Vorstandes bei Präventionsmaßnahmen


11. Schulung und Sensibilisierung

11.1 Informationsveranstaltungen

Die SG Waltenhofen-Hegge führt regelmäßig Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen zum Kinder- und Jugendschutz durch.

Vor Beginn ihrer Tätigkeit nehmen alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer an einer vereinsinternen Kurzschulung teil.

Inhalte der Schulung:

  • Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes
  • Formen von Gewalt und Grenzverletzungen
  • Verhalten im Verdachtsfall
  • Vereinsinterne Meldewege
  • Verhaltensregeln im Trainings- und Spielbetrieb


11.2 Gemeinsame Erarbeitung der Verhaltensregeln

Die Verhaltensregeln werden gemeinsam mit den Trainerinnen und Trainern, Betreuerinnen und Betreuern sowie Verantwortlichen des Vereins erarbeitet und regelmäßig überprüft.

Ziel ist eine hohe Akzeptanz sowie eine gemeinsame Haltung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.


11.3 Weiterführende Schulungen

Der Verein unterstützt die Teilnahme an:

  • BFV- und DFB-Schulungen
  • Präventionsseminaren
  • Fortbildungen zum Kinder- und Jugendschutz
  • Informationsveranstaltungen externer Fachstellen

Die Teilnahme an Fortbildungen wird dokumentiert.


12. Partizipation von Kindern und Jugendlichen

  • Mitbestimmung im Trainings- und Vereinsalltag
  • Feedbackmöglichkeiten
  • Stärkung von Selbstbewusstsein und Grenzen


12. Elternarbeit

  • transparente Kommunikation
  • Einbindung in Vereinsprozesse
  • Informationsveranstaltungen


13. Dokumentation

  • sichere Aufbewahrung sensibler Daten
  • Dokumentation von Vorfällen
  • Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen


14. Qualitätsentwicklung

  • jährliche Überprüfung des Konzeptes
  • Anpassung an neue Vorgaben (DFB/BFV)
  • Evaluation durch Vorstand und Jugendleitung


15. Sanktionen

Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex:

  • Gespräch und Abmahnung
  • Suspendierung
  • Ausschluss aus dem Verein
  • ggf. strafrechtliche Schritte


16. Inkrafttreten

Dieses Schutzkonzept tritt durch Vorstandsbeschluss in Kraft und ist verbindlich.


17. Anlagen (empfohlen)

  • Verhaltenskodex (Unterschrift)
  • Selbstverpflichtungserklärung
  • Dokumentationsbogen Verdachtsfälle
  • Ansprechpartnerliste
  • Notfallplan


18. Dokumentationsbogen (Verdachtsfall Kindeswohlgefährdung)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Bogen dient ausschließlich der sachlichen und neutralen Dokumentation von Beobachtungen. Es dürfen keine Vermutungen oder Interpretationen als Fakten dargestellt werden.

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1. Angaben zur dokumentierenden Person

  • Name:
  • Funktion im Verein:
  • Kontaktdaten:
  • Datum der Dokumentation:


2. Angaben zum betroffenen Kind / Jugendlichen

  • Name:
  • Geburtsdatum / Alter:
  • Mannschaft / Gruppe:


3. Beobachtung / Anlass der Dokumentation

  • Datum der Beobachtung:
  • Uhrzeit:
  • Ort:

Sachliche Beschreibung des Vorfalls / der Beobachtung:

(Was wurde konkret gesehen, gehört oder mitgeteilt? Bitte nur Fakten, keine Bewertungen!)


4. Beteiligte Personen

  • Wer war beteiligt?
  • Gab es Zeugen?


5. Aussagen des Kindes / Jugendlichen (falls vorhanden)

(Wörtliche Zitate verwenden, keine Zusammenfassungen!)


6. Eigenes Handeln / Sofortmaßnahmen

  • Was wurde unmittelbar unternommen?
  • Wurde jemand informiert?


7. Weitergabe der Information

  • Weitergeleitet an (Name/Funktion):
  • Datum/Uhrzeit:


8. Weitere Vereinbarungen / nächste Schritte


9. Unterschrift

  • Ort, Datum:
  • Unterschrift:


SG Waltenhofen-Hegge
Stand: 18.05.2026
Vorstandsbeschluss: 18.05.2026

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Hinweise zum Umgang mit dem Dokument:

  • vertraulich behandeln
  • sicher aufbewahren
  • nur an berechtigte Personen weitergeben
  • keine Kopien an Unbefugte


19. Notfallleitfaden (Kurzversion für Trainer und Betreuer)

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Ruhe bewahren und strukturiert handeln:

1. Wahrnehmen

  • Auffälligkeiten ernst nehmen
  • auf Bauchgefühl achten
  • keine vorschnellen Schlüsse ziehen

2. Dokumentieren

  • sofort Notizen machen (Datum, Ort, Situation)
  • nur Fakten festhalten
  • wörtliche Aussagen notieren

3. Nicht tun

  • keine eigenen Ermittlungen
  • keine Konfrontation mit beschuldigter Person
  • keine Versprechen („Ich behalte das für mich“)

4. Weitergeben

  • umgehend Kinderschutzbeauftragte informieren
  • alternativ: Jugendleitung / Vorstand

5. Schutz des Kindes

  • Kind ernst nehmen
  • zuhören, nicht drängen
  • Sicherheit gewährleisten

6. Externe Hilfe

(Erfolgt über Vereinsverantwortliche)

  • Jugendamt
  • Beratungsstellen
  • ggf. Polizei


Wichtige Grundsätze

  • Du bist nicht allein verantwortlich – weitergeben ist Pflicht
  • Dokumentation schützt dich und das Kind
  • Im Zweifel immer melden


Interne Ansprechpartner (eintragen)

  • Kinderschutzbeauftragte: Katja Wagner, Nicolle Blei
  • Jugendleitung: Katja Wagner, Nicolle Blei
  • Vorstand: Kay Schöne


Hinweis:
Dieser Leitfaden ersetzt nicht das Schutzkonzept, sondern dient als schnelle Orientierung im Ernstfall.