Kinder- und Jugendschutzkonzept
SG Waltenhofen-Hegge


1. Präambel

Die SG Waltenhofen-Hegge übernimmt als Sportverein eine besondere Verantwortung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Der Verein verpflichtet sich, ein sicheres, respektvolles und gewaltfreies Umfeld zu gewährleisten. Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den Leitlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) und berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 72a SGB VIII.

Ziel ist der Schutz vor jeglicher Form von Gewalt (sexualisiert, körperlich, psychisch, strukturell) sowie die Förderung einer Kultur der Achtsamkeit und des Hinsehens.


2. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt verbindlich für:

  • alle Trainerinnen und Trainer
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Jugendleiter und Funktionsträger
  • ehrenamtlich Tätige
  • Praktikanten und externe Dienstleister im Jugendbereich


3. Begriffsdefinitionen

Kindeswohlgefährdung: Jede Form von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch.

Sexualisierte Gewalt: Jede sexuelle Handlung an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen oder ohne deren Einwilligungsfähigkeit.

Grenzverletzung: Unangemessenes Verhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.


4. Risikoanalyse

Typische Risikosituationen im Vereinskontext:

  • Umkleidesituationen
  • Fahrten zu Spielen/Turnieren
  • Einzeltraining
  • Übernachtungen bei Turnieren
  • Nutzung digitaler Medien

Der Verein minimiert Risiken durch klare Regeln und Transparenz.


5. Verhaltenskodex (verpflichtend)

Alle Mitarbeitenden unterzeichnen folgenden Kodex:

5.1 Umgang mit Nähe und Distanz

  • Körperkontakt nur sportlich notwendig und angemessen
  • Keine privaten Treffen ohne Wissen der Eltern
  • Einzelgespräche nur in einsehbaren Bereichen

5.2 Sprache und Kommunikation

  • respektvoll und wertschätzend
  • keine sexualisierte, diskriminierende oder abwertende Sprache

5.3 Verhalten in Umkleiden und Duschen

  • Trainer betreten diese nur bei Notwendigkeit
  • Geschlechtertrennung wird respektiert

5.4 Digitale Kommunikation

  • keine privaten Chats mit einzelnen Minderjährigen
  • Kommunikation transparent über Gruppen oder Eltern

5.5 Vorbildfunktion

  • verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol
  • keine Drogen
  • respektvolles Verhalten gegenüber Schiedsrichtern und Gegnern


6. Personalverantwortung

6.1 Auswahlverfahren

  • persönliches Gespräch
  • Prüfung der Eignung
  • Sensibilisierung für Kinderschutz

6.2 Erweitertes Führungszeugnis

  • verpflichtend für alle im Jugendbereich Tätigen
  • Vorlage alle 5 Jahre
  • Dokumentation durch den Verein

6.3 Selbstverpflichtungserklärung

  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • Anerkennung des Schutzkonzeptes


7. Präventionsmaßnahmen

  • regelmäßige Schulungen
  • Informationsangebote für Eltern
  • altersgerechte Aufklärung der Kinder
  • klare Trainings- und Betreuungsstrukturen


8. Beschwerdesystem

Der Verein richtet ein niedrigschwelliges Beschwerdesystem ein:

  • Vertrauensperson im Verein
  • anonyme Meldemöglichkeiten
  • direkte Ansprache von Trainern/Jugendleitung

Alle Beschwerden werden ernst genommen und vertraulich behandelt.


9. Interventionsplan

9.1 Vorgehen bei Verdacht

  • Ruhe bewahren
  • Beobachtungen dokumentieren (Datum, Ort, Situation)
  • keine eigenen Ermittlungen durchführen
  • sofortige Information der Kinderschutzbeauftragten

9.2 Schutzmaßnahmen

  • Sicherstellung des Kindeswohls
  • Trennung von Beschuldigtem und Betroffenem
  • Einbeziehung externer Fachstellen

9.3 Einbindung externer Stellen

  • Jugendamt
  • Beratungsstellen
  • ggf. Polizei


10. Kinderschutzbeauftragte

Der Verein benennt mindestens eine geschulte Ansprechperson für Kinderschutz.

Aufgaben:

  • erste Anlaufstelle bei Verdachtsfällen
  • Koordination der Maßnahmen
  • Dokumentation
  • Kontakt zu externen Fachstellen


11. Partizipation von Kindern und Jugendlichen

  • Mitbestimmung im Trainings- und Vereinsalltag
  • Feedbackmöglichkeiten
  • Stärkung von Selbstbewusstsein und Grenzen


12. Elternarbeit

  • transparente Kommunikation
  • Einbindung in Vereinsprozesse
  • Informationsveranstaltungen


13. Dokumentation

  • sichere Aufbewahrung sensibler Daten
  • Dokumentation von Vorfällen
  • Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen


14. Qualitätsentwicklung

  • jährliche Überprüfung des Konzeptes
  • Anpassung an neue Vorgaben (DFB/BFV)
  • Evaluation durch Vorstand und Jugendleitung


15. Sanktionen

Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex:

  • Gespräch und Abmahnung
  • Suspendierung
  • Ausschluss aus dem Verein
  • ggf. strafrechtliche Schritte


16. Inkrafttreten

Dieses Schutzkonzept tritt durch Vorstandsbeschluss in Kraft und ist verbindlich.


17. Anlagen (empfohlen)

  • Verhaltenskodex (Unterschrift)
  • Selbstverpflichtungserklärung
  • Dokumentationsbogen Verdachtsfälle
  • Ansprechpartnerliste
  • Notfallplan


18. Dokumentationsbogen (Verdachtsfall Kindeswohlgefährdung)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Bogen dient ausschließlich der sachlichen und neutralen Dokumentation von Beobachtungen. Es dürfen keine Vermutungen oder Interpretationen als Fakten dargestellt werden.


1. Angaben zur dokumentierenden Person

  • Name:
  • Funktion im Verein:
  • Kontaktdaten:
  • Datum der Dokumentation:


2. Angaben zum betroffenen Kind / Jugendlichen

  • Name:
  • Geburtsdatum / Alter:
  • Mannschaft / Gruppe:


3. Beobachtung / Anlass der Dokumentation

  • Datum der Beobachtung:
  • Uhrzeit:
  • Ort:

Sachliche Beschreibung des Vorfalls / der Beobachtung:

(Was wurde konkret gesehen, gehört oder mitgeteilt? Bitte nur Fakten, keine Bewertungen!)


4. Beteiligte Personen

  • Wer war beteiligt?
  • Gab es Zeugen?


5. Aussagen des Kindes / Jugendlichen (falls vorhanden)

(Wörtliche Zitate verwenden, keine Zusammenfassungen!)


6. Eigenes Handeln / Sofortmaßnahmen

  • Was wurde unmittelbar unternommen?
  • Wurde jemand informiert?


7. Weitergabe der Information

  • Weitergeleitet an (Name/Funktion):
  • Datum/Uhrzeit:


8. Weitere Vereinbarungen / nächste Schritte


9. Unterschrift

  • Ort, Datum:
  • Unterschrift:


Hinweise zum Umgang mit dem Dokument:

  • vertraulich behandeln
  • sicher aufbewahren
  • nur an berechtigte Personen weitergeben
  • keine Kopien an Unbefugte


SG Waltenhofen-Hegge
Stand: 06.05.2026


19. Notfallleitfaden (Kurzversion für Trainer und Betreuer)

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Ruhe bewahren und strukturiert handeln:

1. Wahrnehmen

  • Auffälligkeiten ernst nehmen
  • auf Bauchgefühl achten
  • keine vorschnellen Schlüsse ziehen

2. Dokumentieren

  • sofort Notizen machen (Datum, Ort, Situation)
  • nur Fakten festhalten
  • wörtliche Aussagen notieren

3. Nicht tun

  • keine eigenen Ermittlungen
  • keine Konfrontation mit beschuldigter Person
  • keine Versprechen („Ich behalte das für mich“)

4. Weitergeben

  • umgehend Kinderschutzbeauftragte informieren
  • alternativ: Jugendleitung / Vorstand

5. Schutz des Kindes

  • Kind ernst nehmen
  • zuhören, nicht drängen
  • Sicherheit gewährleisten

6. Externe Hilfe

(Erfolgt über Vereinsverantwortliche)

  • Jugendamt
  • Beratungsstellen
  • ggf. Polizei


Wichtige Grundsätze

  • Du bist nicht allein verantwortlich – weitergeben ist Pflicht
  • Dokumentation schützt dich und das Kind
  • Im Zweifel immer melden


Interne Ansprechpartner (eintragen)

  • Kinderschutzbeauftragte:
  • Jugendleitung:
  • Vorstand:


Hinweis:
Dieser Leitfaden ersetzt nicht das Schutzkonzept, sondern dient als schnelle Orientierung im Ernstfall.